Stand: 16.02.2022

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass ab Donnerstag, den 17.02.2022 die Sportausübung unter die 3G-Regel fällt. Egal ob in der Halle oder im Freien.

Hier finden Sie die Inhalte der Kabinettssitzung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/

Das heißt, die Sportausübung ist ab Donnerstag für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Für ungeimpfte / nichtgenesene Trainerinnen und Trainer, die Kundenkontakt haben, gilt 3G, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können. Das gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer.

Quelle: Aktuelle Beschlüsse (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php)