Wir bieten vielseitigen Reitunterricht für jeden Anspruch
Bitte beachten, dass die Reitanlagennutzungsgebühr für Fremdreiter 10 Euro pro Pferd/Tag beträgt.
Wir setzen einen fairen Umgang “Ehrenkodex” miteinander voraus und gehen davon aus, dass Sie nur mit einem gesunden Pferd anreisen, dass Ihr Pferd keine ansteckenden Krankheiten hat und aus einem gesunden Bestand kommt.
Weiterhin sind auf der Anlage für alle Reiter und Helfer die aktuell gültigen Corona-Regeln zu beachten, welche auch am Halleneigang und am Richterturm jeweils ausgehängt sind.
Eine Haftpflichtversicherung ist Vorschrift!
Hunde auf der Reitanlage:
Es gilt grundsätzlich, dass auf der Reitanlage (Dressur- und Springplatz, sowie im gesamten Hallenbereich) alle Hunde anzuleinen sind!
Unterricht
Auf der Reitanlage Hilpolding in Taufkirchen/Vils finden regelmäßig Unterrichtsstunden statt:
Die Maus auf das blaue Feld halten und es gibt mehr Informationen zum Kurs.
Mo Di Mi Do Fr Sa So 7:00 8:30 9:00 12:30 14:30 15:00 15:30 17:00 18:00
Springstunden bei Johanna Wollena am Mittwoch (Organisation und Info´s bei Christine Thaler 0171/1702702)
Springstunden bei Philipp Kauer am Mittwoch (Organisation und Info´s bei Anna Wimmer 0160/97592251)
Dressurstunden bei Harald Fink am Montag (Organisation und Info´s bei Tina Lechner 0160/90747474, Barbara Lipka 0176/24024342)
Voltigieren unter der techn. Leitung der jeweiligen Trainer (Infos hier – auf der Voltigierseite)
Kurse
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Mitteilungen Pferdesportverband Oberbayern
Geschäftsstelle Pferdesportverband Oberbayern: Aktuelle Infos Ausübung Reitsport
Der BRFV informiert:
Stand 09.03.2021 – 15.00 Uhr
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat soeben folgende Neuerung bzgl. Reitsport/Reitunterricht veröffentlicht:
Was gilt für die Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht ? (akt. 09.03.2021) Siehe Anhang
Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (akt. 09.03.2021)
Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die gebotene Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch Reithallen nutzen.
Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).
Was gilt für Reittherapie? (akt. 09.03.2021)
In ansonsten nach § 10 Abs. 3 der 12. BayIfSMV geschlossenen Sportstätten ist das Training in kontaktfreier Durchführung ohne Verwendung von Sporthilfsmitteln unter Beachtung der jeweils aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen möglich, sofern aufgrund einer erforderlichen ärztlichen Verordnung medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen im Sinne des § 12 Abs. 3 der 12. BayIfSMV erbracht werden.
Falls eine Reittherapie also ärztlich verordnet werden würde, wäre sie unter den oben genannten Bedingungen möglich. Therapeutische beziehungsweise heilkundliche Maßnahmen dürfen nur durch denjenigen ausgeübt werden, der die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde besitzt.
Details finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus
Quelle: Coronavirus – Wichtige Informationen – StMELF (bayern.de)
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Röder
Geschäftsstellenleitung
Verband der Pferdesportvereine Oberbayern e.V.
Landshamerstr. 11, 81929 München
Tel.: 089/94401302, Fax: 089/906614
Neu: E-Mail: info@psv-obb.de; Internet: www.psv-obb.de
Bankverbindung: Hypo Vereinsbank München, IBAN: DE47 700 202 700 032 936130; BIC: HYVEDEMMXXX
Steuernummer: 143/22330449
Neu: E-Mail: info@psv-obb.de; Internet: www.psv-obb.de
Mitteilungen des BLSV
Geschäftsstelle Bayerischer Landes-Sportverband e.V.: BLSV e.V. – Aktuelle Informationen für Sportvereine – 31.03.2021 – V11524
Auszug: “…neues Vereinsschreiben mit Informationen und Terminen…
Das Schreiben beinhaltet folgende Informationen:
Lockerungsschritte auf frühestens 12. April 2021 verschoben
Aufgrund der wieder steigenden Zahl der 7-Tage-Inzidenzen wurden die zunächst zum 22. März angekündigten weiteren Lockerungsschritte nunmehr auf den 12. April 2021 verschoben…”
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
+49 89 15702 400
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Bayerischer Landes-Sportverband e.V. |
Georg-Brauchle-Ring 93 | 80992 München
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210
Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB):
Jörg Ammon (Präsident), Peter Rzytki, Bernd Kränzle,
Harald Stempfer, Klaus Drauschke
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